Wer fest angestellt ist, muss sich Urlaub nehmen, wenn er nicht zur Arbeit kommen möchte.
Im Vertrag ist dieser Urlaubsanspruch geregelt und muss auch eingehalten werden. Doch wie ist eigentlich die Regelung für den 24. Dezember und Silvester?
Urlaubsanspruch
Gesetzlich hat der Arbeitnehmer 24 Tage Urlaubsanspruch. Diese Zahl bezieht sich auf Werktage (also Mo-Sa; alle Tage die nicht Sonn- oder Feiertage sind).
24 Tage gibt es bei einer 6-Tage Woche, also inklusive dem Samstag als Arbeitstag.
Wer in Unternehmen arbeitet, die zum Beispiel nur Mo-Fr arbeiten hat lediglich 20 Tage Urlaubsanspruch per Gesetz.
Diese Zahlen können sich natürlich vertraglich anpassen lassen.
24. Dezember – Weihnachten
Der 24. Dezember ist laut Gesetzbuch ein normaler Arbeitstag. Wer also gerne zuhause bleiben möchte muss bei seinem Arbeitgeber einen ganzen Urlaubstag einreichen.
Durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarung kann dies angepasst werden.
31. Dezember – Silvester
Auch an Silvester gilt wie an Weihnachten: gesetzlich wird dieser Tag als normaler Arbeitstag gesehen.
Wer also Urlaub haben möchte muss diesen beantragen und genehmigt bekommen.
Betriebliche Praxis – ½ Tag
Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass das Unternehmen oder der Betrieb schon seit mehreren Jahren an diesen Tagen nur halbtags arbeiten.
Dies nennt sich dann betriebliche Übung und es kann somit eventuell nur ein halber Urlaubstag gültig gemacht werden.
Solange alle an diesem Tag nur einen halben Tag arbeiten, kann der Arbeitgeber auch nur einen halben Tag Urlaub für diejenigen die frei haben möchten anrechnen.
Dies beruht auf der Verpflichtung des Arbeitgebers, dass er alle Arbeitnehmer gleich behandeln muss. Dies kann bei Tarifverträgen innerhalb eines Unternehmens abweichen.